Wir über uns

GEMEINSCHAFT DER EINZELMITGLIEDER

In Nordrhein-Westfalen besteht für Gebäudereinigungsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, unmittelbar Mitglied im Landesinnungsverband (LIV) zu werden. Sie bilden dann die Gemeinschaft der Einzelmitglieder im LIV und werden innerhalb des LIV wie eine Innung geführt.

Die Einzelmitglieder treffen sich mindestens zweimal jährlich zu gemeinsamen Sitzungen und erhalten alle relevanten Informationen des LIV zeitnah und unmittelbar.

Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit arbeiten wir an der Verbesserung des Images unserer Betriebe und setzen uns für die Nachwuchswerbung von Auszubildenden ein.

Qualifizierte arbeits-, sozial- und vergaberechtliche Beratung steht allen unseren Mitgliedsbetrieben durch spezialisierte Juristen zur Verfügung.