Mitglied werden
Der Weg zur Mitgliedschaft
Mitglied kann grundsätzlich jedes Gebäudereinigungsunternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Nordrhein-Westfalen werden. Zusätzliche Voraussetzung ist eine bestimmte Größenordnung oder die Eigenschaft, „Meisterbetrieb“ zu sein, d.h. einen Gebäudereinigermeister bzw. Ingenieur für Reinigungs- und Hygienetechnik bzw. -management zu beschäftigen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Landesinnungsverbandes.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Beitrags- und Gebührenordnung und dem Aufnahmeantrag. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich zusätzlich telefonisch oder persönlich durch die Geschäftsstelle informieren zu lassen.